Eine bedingte Geldstrafe von 14’300 Franken und eine Busse von 2600 Franken wegen Verstössen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: Das Urteil des Bundesgerichts vom 9. Dezember 2022 gegen Habib S. war glasklar.

Der Direktor des Fernunterricht-Anbieters «Academy of Business Management Switzerland» (ABMS) hatte unter anderem damit geworben, das Studienprogramm erfülle die Anforderungen des «Bildungsgesetzes des Eidgenössischen Finanzdepartements».

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