Das Gerichtsverfahren ist eröffnet und das Gesuch um internationale Rechtshilfe gestellt. Dass es so weit kommen würde, hätte sich Lena Müller* in ihren schlimmsten Träumen nicht ausmalen können, als sie letztes Jahr den Auftrag für eine Fotovoltaikanlage auf ihrem Reihenhaus vergab. Solarpanels hat sie auch heute noch keine auf dem Dach, dafür viel Ärger im Haus. Dabei hatte ihr die lokal ansässige Solarfirma einen guten Eindruck gemacht, als sie an einer Messe auf diese stiess. Vor allem Bruno Hilber* war ihr sympathisch und machte einen kompetenten Eindruck. Geplant wurde die Anlage dann von Gerd Boner*. 

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Schwerer Planungsfehler

Zweifel an der Solarfirma hegte Lena Müller erstmals, als sie aus den Ferien nach Hause kam und in ihrem Garten bereits sämtliches Material für die Montage der Anlage stand – ohne Vorankündigung, obwohl die Installation erst in einigen Wochen geplant und auch noch keine Baubewilligung vorhanden war. Sie verlangte den Abtransport des Materials, worauf Gerd Boner unflätig reagierte. «Nun stellte ich die Seriosität der Firma definitiv in Frage», sagt Lena Müller. Sie beauftragte eine Sachverständige mit einem Gutachten über die Planungsunterlagen der Solarfirma. Das Verdikt der Expertin: «Der Auftragsbestätigung mangelt es an einem überprüfbaren Detaillierungsgrad, und es liegt ein nicht korrigierbarer Planungsfehler vor. Die Anlage muss neu geplant werden, die vorliegende Offerte und die Auftragsbestätigung sind ungültig.»

Erste Beurteilung im Internet

Die Planung einer Fotovoltaikanlage beginnt oft damit, dass Immobilienbesitzer online einen Blick auf www.sonnendach.ch oder ins Solarkataster werfen, das von vielen Städten und Kantonen erarbeitet wurde. Dort ist ersichtlich, ob sich das eigene Hausdach überhaupt eignet, welche Menge Strom mit einer Solaranlage produziert werden könnte und wie viel diese etwa kosten würde. «Das sind hilfreiche Angaben für den Start der Planung», sagt David Stickelberger, Geschäftsführer beim Branchenverband Swissolar. Und auch bei der Überprüfung einer Offerte liefern sie Argumente: Wenn die Werte des Solarkatasters und die der Offerte weit auseinanderliegen, lohnt es sich nachzufragen. «Das gilt aber nicht für komplexere Dachflächen», relativiert Stickelberger.

«Angesichts der Flut von Anfragen können die Solarfirmen längst nicht mehr bei ­jeder Offerte für einen Augenschein vor Ort gehen.»

David Stickelberger, Geschäftsführer beim Branchenverband Swissolar

Genau um ein solch komplexes Dach handelt es sich bei Lena Müller: bestehend aus zwei Dächern mit unterschiedlicher Grösse und Höhe. Beides wurde von der Solarfirma gemäss Gutachten bei der Planung der Anlage nicht korrekt mit einberechnet: Die Panelfläche war zu gross dimensioniert und der Schattenwurf des höheren Dachs nicht berücksichtigt. Bei genauerer Betrachtung von Planungsunterlagen könnten solche Fehler oft auch schon Laien erkennen, sagt David Stickelberger von Swissolar. Doch wie kommt es überhaupt zu solchen Fehlern? Das liegt unter anderem am grossen Interesse an Fotovoltaikanlagen derzeit. «Gerade einmal eine von fünf Offerten mündet heute noch in einen Auftrag», sagt Stickelberger. Angesichts dieser Flut von Anfragen könnten die Solarfirmen heute etwa längst nicht mehr bei jeder Offerte für einen Augenschein vor Ort gehen. Das sei angesichts der online verfügbaren Daten heute auch nicht mehr unbedingt nötig: Anhand der Informationen aus den GIS-Browsern, frei verfügbarer Bilder und mittels einer eigenen Software könnten die Firmen meist eine recht genaue Auslegung der Anlagen machen, sagt der Experte. Aber gerade bei komplexeren Dachsituationen, findet auch er, sollte ein seriöser Anbieter einen Hinweis auf der Offerte anbringen, dass bei näherem Interesse die Situation noch vor Ort geprüft werden müsste.

Die richtigen Fragen stellen

Und wie findet man heraus, ob ein Anbieter seriös ist? Stickelberger nennt zwei Kriterien: Referenzen prüfen und darauf achten, dass die Firma mit dem Qualitätslabel «Die Solarprofis» ausgezeichnet ist. Dieses erhalten Mitglieder vom Verband Swissolar. Dazu wird kontrolliert, ob die Firmen über Mitarbeitende mit entsprechender Aus- und Weiterbildung verfügen. Ausserdem müssen die Unternehmen in einer Selbstdeklaration bestätigen, dass sie alle Normen der Technik einhalten. Dies wird von Swissolar mit Stichproben überprüft. Stickelberger selbst stellt klar: «Die Mitgliedschaft bei Swissolar ist noch kein Qualitätsmerkmal – das Label macht den Unterschied.» Ein weiteres Indiz, das auf einen seriösen Anbieter schliessen lässt, sei, ob dieser die richtigen Fragen stellt: Was möchten Sie mit der Solaranlage erreichen? Welche Stromverbraucher existieren derzeit? Welche Pläne gibt es – etwa ein Elektroauto Solarstrom fürs Elektroauto So amortisieren Sie Ihre Fotovoltaikanlage oder eine Wärmepumpenheizung? 

Offerten genau vergleichen

Wenn man vertrauenswürdige Solarfirmen gefunden hat, lohnt es sich, zwei bis drei Offerten einzuholen und genau zu prüfen: Einerseits gilt es, Kosten und Leistung der Anlagen zu vergleichen, anderseits, darauf zu achten, dass alle nötigen Arbeiten in den Offerten enthalten sind. Wenn die Unterschiede zu gross sind, sollte man unbedingt nachfragen: Warum ist die Anlage teurer oder billiger? Wie wurde die Leistung der Anlage berechnet? Zu den Punkten, die in einer Offerte enthalten und einzeln erwähnt sein sollten, gehören neben Totalpreis, Panelfläche und installierter Leistung folgende: Module, Montagesystem, Wechselrichter, Gleichstromverkabelung, Wechselstromanschluss, Bauvorbereitung, Planung, Einholen der Baubewilligung, Beantragung von Förderbeiträgen, Absturzsicherung, Baustelleneinrichtung und falls nötig auch Spenglerarbeiten, Kernbohrungen, Batteriespeicher oder Ladestation. Auf nächsten Frühling plant Swissolar, eine Standardoffertstruktur für die Mitglieder einzuführen, die alle wichtigen Punkte enthält. Wer immer noch unsicher ist, hat die Möglichkeit, diese von EnergieSchweiz prüfen zu lassen. Der «Solar-Offerte-Check» inklusive eines kurzen Expertenberichts ist kostenlos.

«Ich hätte nie gedacht, dass ein solches Projekt in die Hose gehen kann. Wie falsch ich lag!»

Lena Müller*, Hausbesitzerin

Im Nachhinein ist Lena Müller klar, dass sie das besser auch gemacht hätte – um Ärger und finanziellen Schaden zu vermeiden. Für das Gutachten hat sie rund 4000 Franken ausgegeben, und auf die Rücküberweisung ihrer Anzahlung an die Solarfirma von 10'000 Franken wartet sie nach wie vor. Das Unternehmen verfügt nicht über das Qualitätslabel «Die Solarprofis», ist aber Mitglied bei Swissolar. Deshalb kam in diesem Fall auch die Ombudsstelle des Verbands zum Einsatz – eine kostenlose Dienstleistung bis zu einem Aufwand von 20 Stunden. «Dieser Schritt ergibt aber nur Sinn, wenn beide Seiten eine gütliche Lösung finden möchten und noch keine rechtlichen Schritte eingeleitet haben», sagt Stickelberger. Bei Lena Müller und der Solarfirma waren die Fronten bereits verhärtet: Schnell standen die beiden Streitparteien vor dem Friedensrichter – aber auch dort ohne Ergebnis.

Aussichtsloses Verfahren

Nun prozessiert Lena Müller in einem einfachen Verfahren ohne eigenen Anwalt. Gerd Boner, der die Anlage geplant hat, ist nach dem Friedensrichtertermin nach Deutschland gezogen – deshalb das Begehren um internationale Rechtshilfe. Und auch Bruno Hilber ist mittlerweile aus der Solarfirma ausgetreten – diese wird nun von zwei neuen Personen geführt, die sich nicht in der Verantwortung sehen. Lena Müllers Fazit: «Ich hätte nie gedacht, dass ein solches Projekt in die Hose gehen kann. Wie falsch ich lag!»

* Name geändert

 

Solarprofis in der Region finden: www.solarprofis.ch

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